LIGHTPARTZ® LED Arbeitsscheinwerfer 48W 4" 4000lm

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LIGHTPARTZ® 48W 4" 4.000lm Flood Light 60° 10-30V OFFROAD... mehr
Produktinformationen "LIGHTPARTZ® LED Arbeitsscheinwerfer 48W 4" 4000lm"

LIGHTPARTZ® 48W 4" 4.000lm Flood Light 60° 10-30V OFFROAD

Die SLIM-CUBE-Serie wurde speziell für den preisbewussten Käufer entworfen worden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass wir hier auf die wichtigsten Features, die einen guten Arbeitsscheinwerfer ausmachen, verzichtet haben.
Die Schutzklasse IP68 (wasser-, staubdicht und schockresistent), die bruchsichere Polycarbonat-Linse sowie stufenlose Verstellbarkeit für eine flexible Ausleuchtung gehören zu den Standards, die unsere CUBE-Serie ausmachen.

Einsatzgebiete*:

  • Straßenfahrzeuge: z.B. PKW/LKW/ Transporter/ Truck
  • Forst- und Landwirtschaft: z.B. Traktor/ Schlepper/ Mähdrescher/ Erntemaschine/ Feldhäcksler
  • Offroad: z.B. 4x4, Geländewagen/ SUV/ UTV/ Quad/ ATV
  • Wasserfahrzeuge: z.B. Yacht/ Boot/ Schiff
  • Bauindustrie/Arbeitsmaschinen: z.B. Baumaschinen/ Bagger/ Radlader
  • Katastrophenschutz/ Einsatzfahrzeug/ Kommune: z.B. Polizei/ Feuerwehr/ THW/ Reinigungsfahrzeug
  • Caravaning: z.B. Wohnmobil/ Wohnwagen

      *Generell gilt es zu beachten: Betrieb nur außerhalb des Geltungsbereichs der StVZO!


Technische Spezifikationen:

Leistung:
48W (16x 3W hochleistungs-LEDs)
LED Chip: EPISTAR
Lebensdauer: über 30.000h
Lichtstrahl: Flood 60° Abstrahlwinkel
Lichtintensität: 4.000 Lumen
Farbtemperatur: 6.000K (kaltweiß)
Farbe Gehäuse: schwarz
Material Gehäuse: Aluminium Druckguss
Material Linse: Polycarbonat
Material Halterung: fester Aluminiumwinkel
Betriebsspannung: 10-30 Volt DC
Schutzklasse: IP 68 (wasserdicht, staubdicht, stoßfest)
Abmessungen B x H x T in cm (ohne Halterung): 11 x 11 x 7 (4")
Gewicht: 0,7 kg
Kabellänge: ca. 35 cm


 


Lieferumfang:

  • 1x LIGHTPARTZ® 48W Arbeitsscheinwerfer 4" Flood
  • 1x Befestigungsmaterial
  • 1x Kabelabschluss mit Deutschstecker (abgedichtet)

 

Rechtlicher Hinweis zum Einsatz von Arbeitsscheinwerfern:

Wir bringen Licht ins Dunkle! Um Missverständnissen im Zusammenhang mit Arbeitsscheinwerfern / Zusatzscheinwerfern vorzubeugen erfolgen hier folgende Hinweise:

Die Verwendung von Arbeitsscheinwerfern ist in §52 Abs. 7 STVZO "Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" geregelt:

"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."

Beachten Sie daher Folgendes:

  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nur abseits von öffentlichen Straßen und nicht im Geltungsbereich der StVZO betrieben werden!
  • Achten Sie auf eine Fachgerechte Montage und Kennzeichnung:
  • Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/ Abblend- und /oder Fernlicht gekoppelt sein
  • Erforderlich ist stets ein separater Schalter (im Idealfall abgedeckt)
  • Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrollleuchte
  • Kennzeichnen Sie im Fahrzeug an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig!"
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